Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung ist nach wie vor für viele Menschen ein Tabu, da der Gedanke an den eigenen Tod gerne verdrängt wird.

Wer frühzeitig diesen vermeintlich unangenehmen Punkt in seiner Lebensplanung professionell gestaltet, wird feststellen, dass dadurch das Leben als sehr wertvoll empfunden wird und die Wertung des bisherigen Lebenswerks in einem ganz anderen Lichte erfolgt.

Des Weiteren ist es beruhigend, wenn man weiß, dass man die Dinge zur rechten Zeit geregelt und die Nachkommen richtig posi­tioniert hat. Die Nachfolgeplanung für Unternehmer und Privatpersonen erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen des Steuer- und Zivilrechts, besonderes Einfühlungsvermögen in die jeweilige Situation und frühzeitige, vorausschauende Gestaltung.  

Möglichkeiten für die Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen gibt es vielfältige, jedoch bedarf es einer speziell auf die Beteiligten abgestimmte Lösung. Jede Nachfolgeplanung ist so individuell, dass „Pauschal-Konzepte“ nicht fruchten. Um diese große unternehmerische und persönliche Herausforderung zu bewältigen, bedarf es eines Teams, bestehend aus Fach­anwälten für Familien- und   Erbrecht, Notaren und einem Steuerberater, die die Gegebenheiten feststellen und gege­ben­en­falls (um-)gestalten, damit Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, zivilrechtlich wirksam ist und Ihre Erben steuerlich möglichst gering belastet werden. Aufgrund der Wichtigkeit der Angelegenheit bin ich als Fachberaterin für Unter­nehmens­nachfolge DStV e.V. ausgebildet und kooperiere mit einem bewährten Team.


 


Testamentvollstreckung

 

Vermögensweitergabe nach den persönlichen Vorstellungen

Das Vermögen eines Menschen ist immer auch Ausdruck seiner Persönlichkeit. Daher ist die Über­tragung an die nachfolgenden Generationen mehr als nur die Weitergabe materieller Werte. Um sicher­zustellen, dass dieser Übergang gemäß den persönlichen Vorstellungen erfolgt, ist von ent­scheidender Bedeutung, den letzten Willen genau zu formulieren und seine exakte Umsetzung zu gewährleisten.

 

Anforderungen begegnen

Diese Umsetzung ist umso anspruchsvoller, je vielschichtiger die Vermögens- und Familien­verhältnisse sind. Damit der Nachlass wunsch­gemäß übergehen kann und jeder Erbe das erhält, was der Erblasser ihm zugedacht hat, müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden. Auf­gabe der Erben ist es, sich einen Überblick über ein möglicherweise breit gestreutes Vermögen zu verschaffen, den Wert jedes einzelnen Gegen­standes zu ermitteln und den Nachlass an­schlie­ßend zu teilen. Zusätzlich müssen Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.

 

Erben entlasten

Ein Testamtensvollstrecker kann Erben von diesen Aufgaben entlasten und sicherstellen, dass der letzte Wille unabhängig und kompetent umge­setzt wird. Das ist nur dann möglich, wenn der Erblasser eine Anordnung bzgl. der Testaments­vollstreckung in seiner letztwilligen Verfügung getroffen hat. Er verwaltet das Vermögen profes­sio­nell und teilt es gemäß den Wünschen des Erblassers auf. Darüber hinaus kann er den Nach­lass auch ganz oder in Teilen dauerhaft verwalten. Während seiner Arbeit hat der Testa­ments­voll­strecker die Erben kontinuierlich über sein Vorgehen zu informieren.

 

Gründe für eine Testaments­vollstreckung  

Sie können sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen genau umgesetzt werden. Ihre Erben werden von anspruchsvollen und zeitaufwendigen Aufgaben entlastet. Der Testamentsvollstrecker sorgt für die gesamte Abwicklung der steuerlichen Angelegen­heiten. Sie können Ihnen nahestehende Personen langfristig versorgen.

 

Die wichtigsten Arten der Testaments­vollstreckung

  • Abwicklungstestamentsvollstreckung
  • Dauertestamentsvollstreckung

Die Abwicklungstestamentsvollstreckung wird in verschiedensten Fällen eingesetzt, um die Erben zu entlasten. Bei komplexen Vermögen ist ein Testa­ments­vollstrecker besonders hilfreich, da er den bereits diversifizierten Nachlass strukturiert, kurzfristig verwaltet und   wunschgemäß verteilt. Erben mehrere Personen, so kann eine Testa­ments­vollstreckung den harmonischen Übergang des Vermögens sichern. Denn auch wenn ein ein­wand­freies Testament existiert, führt die Aufteilung des Nachlasses häufig zu Unstimmigkeiten unter den Erben. Der Erbprozess droht. Für Menschen ohne nahestehende Personen übernimmt der Testa­ments­vollstrecker die gesamte Abwicklung des Nachlasses inklusive aller Detailfragen. 

 

Überblick verschaffen  

Zunächst ist es wichtig, die Nachlassgegenstände zu erfassen. Daher sichtet der Testa­ments­voll­strecker das gesamte Vermögen (vom Inventar über Versiche­rungen, Wertpapieranlagen, Immo­bilien­besitz bis zum Betriebsvermögen) im In- und Ausland. Schließlich erstellt der Testa­ments­vollstrecker ein umfassendes Verzeichnis des Nachlasses und gibt den Erben so einen genauen Überblick über dessen Umfang. Bei der Wert­findung von Vermögensgegenständen wie Anti­qui­täten oder Kunstwerken lässt er sich gegebenenfalls von Sachverständigen unter­stützen. Zusätzlich begleicht er eventuell offene Rechnungen und macht Forderungen geltend.

 

Professionell verwalten

Für die Zeit bis zur Aufteilung des Vermögens gilt es, das Nachlassvermögen professionell zu ver­walten, um den Wert des Nachlasses zu erhalten. Falls es notwendig ist, etwa um Pflicht­teils­ansprüche zu erfüllen, übernimmt er sachkundig den Verkauf von Teilen des Nachlasses.

 

Wunschgemäß aufteilen

Durch seine Unabhängigkeit gewährleistet der Testamentsvollstrecker die erforderliche Neu­trali­tät und Sorgfalt, um das Vermögen wunschgemäß aufzuteilen. Er berechnet die Erbansprüche und unterstützt die Erben bei der Ermittlung der Pflicht­teilsansprüche. Bei der Übertragung des Vermögens sorgt er dafür, dass Erben die ihnen zugedachten Vermögensgegenstände erhalten. Er erfüllt darüber hinaus Vermächtnisse und über­wacht, dass mögliche Auflagen erfüllt werden.

 

Steuerliche Pflichten erfüllen  

Der Testamentsvollstrecker entlastet die Erben in steuerlichen Fragen. So übernimmt er die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung für die Erben und sorgt für die fristgerechte Zahlung derselben. Dabei beachtet er die komplexen gesetzlichen Vorschriften, die etwa bei einem Wohnsitz im Aus­land gelten. Über den Stand des Ver­mögens­übergangs werden alle Erben kontinuierlich informiert. Zum Abschluss erhalten sie einen schriftlichen Bericht, der den gesamten Ablauf der Testamentsvollstreckung dokumentiert.

Wer den Nachlass oder einen Teil davon langfristig verwalten lassen möchte, kann eine Dauer­testa­mentsvollstreckung in Anspruch nehmen. Dies bietet sich insbesondere in   folgenden Fällen an:

Für minderjährige Erben kann der Testa­ments­voll­strecker den Nachlass so lange verwalten, bis diese das Vermögen laut letztwilliger Verfügung des Erblassers erhalten sollen. Bei Erben, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten, sofern der Erblasser dies entsprechend ange­ordnet hat.

 

Nachlass betreuen

Bei der langfristigen Verwaltung betreut und managt der Testamentsvollstrecker den   Nachlass für die Erben, auf Wunsch über Jahrzehnte hinweg. Oberstes Ziel ist, das Vermögen zu erhalten, idealer weise weiter aufzubauen. Falls es gewünscht ist, kümmert er sich darüber hinaus um den laufenden Unterhalt der Erben.

 

Vorgaben erfüllen

Der Testamentsvollstrecker ist dabei verpflichtet, die Erben über seine Aktivitäten zu   informieren. Er gibt ihnen einen detaillierten Überblick über die Einnahmen und Ausgaben.  Die Entwicklung des Vermögensbestandes wird in einem jährlichen Reporting ausführlich dargestellt. Wann die Dauer­testamentsvollstreckung endet, wird in der letzt­willigen Verfügung bestimmt. Möglich ist, ein Datum festzulegen oder eine Bedingung zu stellen z. B. das der Erbe über den Nachlass erst nach abgeschlossener Berufsausbildung verfügen kön­nen soll. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, sorgt der Testamentsvollstrecker dafür, dass der Erbe das Vermögen vollständig erhält.

 

Kompetenten Partner finden

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person das Amt des Testamentsvollstreckers über­nehmen. Um die verantwortungsvolle Position pro­fessionell ausführen zu können, müssen zivil­recht­liches und steuerrechtliches Fachwissen vor­han­den sein. Daher ist es   wichtig, den Testa­ments­vollstrecker sorgfältig auszuwählen. Hierfür sind Außenstehende den   Familienmitgliedern vor­zu­ziehen, da sie emotional unabhängig und neutral gegenüber den Erben sind. Zur Übernahme des Amts des Testamentsvollstreckers ist auch eine Steuerberaterin befugt. Ich habe hierfür eine fach­liche Zusatzausbildung absolviert und war bereits mehrmals als Testamentsvollstreckerin tätig.

 

 


Fachberaterin für Unter­nehmens­nachfolge DStV e.V.

Bei der Bezeichnung Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. handelt es sich nicht um eine Berufsbezeichnung. Es qualifiziert den Inhaber des Fachberatertitels zu besonderen Kenntnissen die im Rahmen der Nachfolgeplanung (sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmern) von Bedeutung und Wichtigkeit sind. Um die Bezeichnung Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. führen zu dürfen, bedarf es einer Zusatzausbildung. Die theoretisch, fachlichen Kenntnisse werden innerhalb eines einjährigen Lehrgangs erworben und sind mit bestandenen, schriftlichen Leistungskontrollen nachzuweisen. Die praktischen Erfahrungen sind anhand von eigenständig, bearbeiteten Fällen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge zu belegen. Nach positiver Prüfung durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (= DStV e.V.)  in Berlin, wird die Anerkennung als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. ausgesprochen. Ein jährlicher Fort­bildungsnachweis ist dem DStV e.V. vorzulegen, damit die Anerkennung bestehen bleibt und dem ratsuchenden Mandanten eine hohe Qualität angeboten werden kann.




Was kann ich Ihnen aufgrund der Qualifikation Fachberaterin für Unter­nehmens­nachfolge DStV e.V. anbieten?

  • Aufzeigen der steuerlichen Aspekte der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Ertragsteuern unter Einbeziehung vorhandener Doppelbesteuerungsabkommen sofern Aus­lands­vermögen vorhanden ist.
  • Darstellung der zivilrechtlichen Möglichkeiten für die private und unternehmerische Nachfolgeplanung.
  • Finden der geeigneten Unternehmensrechtsform und praktische Umsetzung z. B. durch Unternehmensumwandlung.
  • Spezielle Lebenssituationen erfordern spezielle Instrumente der Sicherung von Privat- und/oder Unter­nehmens­vermögen. Mögliche Lösung = Die Stiftung.
  • Bewertung der Vermögensarten für steuerliche Zwecke.
  • Durchführung von Unternehmensbewertungen.
  • Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten i. R. d. Unternehmensnachfolge.
  • Begleitung der Durchführung der Nachfolgeplanung.